"Schultüte, nicht ganz billig, aber geschmacklos gefüllt" - Kompromiss im Strafverfahren nach zivilrechtlichen Unsicherheiten über die Schmerzensgeldfähigkeit (meinte zumindest das Landgericht Berlin als erste Instanz)
[update 29.03.2006]

Oder: "Manche lernen's nie" - ob sie nicht wollen oder nicht können?

Wenn man den Zeitungsberichten folgt, soll es sich bei der Summe des Strafbefehls von € 150.000,00 um "dreißig Tagessätze" handeln und damit im Rückschluss also um ein Monatseinkommen von Stefan Raab; das ist aber zugleich die gesetzliche Höchstgrenze für eine Geldstrafe, so das nur eines sicher ist: Das Monatsnettoeinkommen ist jedenfalls nicht niedriger - was wiederum auf ein Jahreseinkommen von wenigstens € 1.800.000,00 (nach oben offen) schließen lässt.

Schätzungen, wonach die Werbewirkung eine potentielle Strafe oder einen zivilrechtlichen Kompromiss amortisieren wird, dürften von daher nicht von vornherein unrealistisch sein.

Montag, 21. März 2005, von simons, Thema: Leute R



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