"Schultüte, nicht ganz billig, aber geschmacklos gefüllt" - Kompromiss im Strafverfahren nach zivilrechtlichen Unsicherheiten über die Schmerzensgeldfähigkeit (meinte zumindest das Landgericht Berlin als erste Instanz)
[update 29.03.2006]
Oder: "Manche lernen's nie" - ob sie nicht wollen oder nicht können?
Wenn man den Zeitungsberichten folgt, soll es sich bei der Summe des Strafbefehls von € 150.000,00 um "dreißig Tagessätze" handeln und damit im Rückschluss also um ein Monatseinkommen von Stefan Raab; das ist aber zugleich die gesetzliche Höchstgrenze für eine Geldstrafe, so das nur eines sicher ist: Das Monatsnettoeinkommen ist jedenfalls nicht niedriger - was wiederum auf ein Jahreseinkommen von wenigstens € 1.800.000,00 (nach oben offen) schließen lässt.
Schätzungen, wonach die Werbewirkung eine potentielle Strafe oder einen zivilrechtlichen Kompromiss amortisieren wird, dürften von daher nicht von vornherein unrealistisch sein.